Meine Enkelkind Mia mit Hund Moa :-) Ball werfen ist in Hörsching eigentlich nur mehr auf der Freilauffläche möglich.Das oberösterreichische Hundehaltegesetz bezweckt die Vermeidung von Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde sowie einen verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit Hunden.

Weiters kann der Gemeinderat durch Verordnung u.a. anordnen, dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten außerhalb des Ortsgebiets a) an der Leine oder mit Maulkorb oder b) an der Leine oder c) mit Maulkorb geführt werden müssen. Das ist nun geschehen. Die Leinenpflicht wurde stark ausgeweitet, samt eines beidseitig der Wege verlaufenden 20 m breiten Schutzstreifens:

  1. Traunuferradweg R4 innerhalb des Gemeindegebietes Hörsching (aufgrund der 20m-Regelung auch der Uferbegleitweg an der Traun)
  2. Gebiet südlich der Verbindungsbahn Traun – Marchtrenk
  3. Gesamte Grundfläche des Rutzinger See
  4. Gemeindegebiet Kirchholz zwischen der B1, der S 133 bis zur Höhe Waldweg und dessen Verlängerung in Richtung Trindorfer Straße bis zur Gemeindegrenze.

Der größte Teil des Gemeindegebietes fällt unter die Leinenpflicht. Wenn man Industrie und Agrarflächen hinzunimmt, kann man sagen dass in fast ganz Hörsching nun Leinenpflicht besteht.Begründung des Antrages im Gemeinderat:

Durch das Freilaufen von Hunden wird das Wild immer wieder gezwungen über Straßen aus dem ohnehin sehr geringen Waldanteil in Hörsching zu flüchten. Durch diese Flucht gibt es immer wieder Verkehrsunfälle mit Wild auf den Hörschinger Straßen.

Die Begründung vermittelt, dass ständig Wild von freilaufenden Hunden auf die Hörschinger Straßen getrieben wird. Und das konnte und wollte ich nicht glauben. Der Antrag wurde auf Empfehlung der Gemeinde und der Jagdgesellschaft eingebracht. Die Gemeinde konnte mir keine näheren Informationen liefern (?!) und verwies mich an den zuständigen Jagdleiter Hans Sallmann.


Sicht der Jägerschaft

Herr Sallmann brachte in einem sehr angenehmen und informativen Telefongespräch etwas Licht in die Angelegenheit. Aus der Sicht der Jäger ist natürlich jeder Unfall mit Wild (im Jahresdurchschnitt 30 Rehe und ca. 70 Hasen) ein enormer Schaden, insbesondere wenn man den genehmigten Abschuss von 60 Rehen gegenüberstellt. Daher begrüßt die Jagdgesellschaft alle Massnahmen, die solche Unfälle verhindern. Zur Zeit wird auch viel Geld vom Land OÖ in akustische und optische Wildwarngeräte investiert. Leider funktionieren diese Wildwarngeräte nur in Verbindung mit Scheinwerferlicht und daher nur bei Dämmerung und Nacht. Wieviel Unfälle aufgrund von freilaufenden Hunden passieren, konnte Herr Sallmann nicht genau beziffern, da selten ein Hund auf frischer Tat erwischt wird. Der Jagdleiter geht von ca. 2–4 Unfällen mit Schalenwild pro Jahr aus. Er habe auch nichts gegen Hunde, im Gegenteil, er freut sich schon auf seinen neuen Jagdhund. Nur sollten Hunde im Wald an der Leine gehalten werden, auch jede andere Wildbeunruhigung sollte vermieden werden.


Meine Sicht als Hundehalter

Ich habe gegen diese Verordnung im Gemeinderat gestimmt. Nicht weil ich gegen die Leinenpflicht im Wald bin, sondern weil ich diese Verordnung im Gesamtpaket für überzogen finde.

Der Uferbegleitweg auf dem Traundamm ist ein Beispiel hierfür. Hier hat man als HundehalterIn einen schönen Überblick, auf der einen Seite  fließt die Traun, auf der anderen ist eine Böschung. Der Weg ist gerade und hat keine unübersichtlichen Stellen. Unten am Radweg hat ein unangeleinter Hund aus Sicherheitsgründen ohnehin nichts zu suchen.

Die Leinenpflicht erstreckt sich nun über den überwiegenden Teil von Hörsching. In den Ortsgebieten selbstredend, und durch die neue Verordnung auch in Naherholungsgebieten. Ich glaube, dass hier des Pudels-Kern zu finden ist. Viele Menschen fühlen sich in Gegenwart eines Hundes unwohl. Und wenn sich dieser noch dazu frei bewegt, dann ist oft die Panikgrenze überschritten. Eine Tatsache, die HundebesitzerInnen ernst nehmen und dementsprechend reagieren sollten.


Aus der Sicht der Wissenschaft:

(Quelle: A. Univ. Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik Wien)

Was viele Nicht-Hundebesitzer wissen sollten: Die Aggressionsbereitschaft von Hunden, die an der Leine geführt werden, ist höher als bei frei laufenden Hunden. Dafür sind im wesentlichen zwei Ursachen verantwortlich.

  1. Hunde, die durch die Leine festgehalten werden, haben weniger Möglichkeit einer für den Hund bedrohlich erscheinenden Annäherung durch Menschen, andere Hunde oder Objekte auszuweichen. Bei zu starker Annäherung kann es dadurch zu ansonsten vermeidbarer Verteidigungsaggression kommen.
  2. Hunde, die an der Leine geführt werden, fühlen sich durch den Besitzer am anderen Ende der Leine gestärkt. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass sie eine Auseinandersetzung mit einem anderen Hund, der sie ansonsten aus Gründen der Selbsterhaltung ausweichen würden, annehmen, was wiederum eine vermeidbare Gefahrensituation zur Folge hat

Wir leben in einer Gesellschaft, die immer mehr verlernt Eigenverantwortung zu übernehmen

Wenn ich einen Hund besitze, muss ich dafür die Verantwortung übernehmen. Ich muss dafür sorgen, dass es dem Hund und auch der Umgebung gut geht. Eine Haftpflichtversicherung reicht dazu nicht. Aber oft reicht ein kleines Sackerl, um die Stimmung der Nichthundebesitzer zu verbessern. Und hier herrscht leider ein enormes Defizit, man muss sich nur die Grünflächen im Ortsgebiet ansehen

Für eine erweiterte Leinenpflicht im geschlossenen Waldgebiet hätte ich sehr wohl gestimmt – sollte auch für jeden Hundebesitzer selbstverständlich sein. Nun, die neue Verordnung ist wie oben angeführt in Kraft getreten. Zuwiderhandeln kann mit bis zu 7.000 Euro bestraft werden. Hörsching ist leider zur hundeunfreundlichen Gemeinde geworden. Traurige Realität, die auch mit einer kleine Freilauffläche nicht besser wird.


Selam Ebead